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Ab 27. April Maskenpflicht in Bayern! Also auch in Rhön-Grabfeld

Es drohen Geldstrafen von 150 EUR für Privatpersonen und bis zu 5000 EUR für Ladenbesitzer in Bayern

Markus Söder zur Maskenpflicht auf Twitter (ins Bild klicken)

Die Maske der Gemeinde Sulzdorf a.d.L.

Allgemeine Info zu Mund- und Nasenmaske

In Bayern startet die Maskenpflicht am 27. April im öffentlichen Personennahverkehr und in Geschäften. Ab einem Alter von sechs Jahren ist das Tragen einer Maske jetzt Pflicht.  Es reicht das Tragen eines Schals oder eines eng anliegenden Tuchs. Einige Gemeinden haben vorgesorgt und rechtzeitig kostenlos Masken für ihre  Bürger bereitgestellt. 

So auch die Gemeinde Sulzdorf an der Lederhecke. Die Masken kann man im Rathaus abholen. Sie sind namentlich reserviert. Für jeden Einwohner der Gemeinde gibt es eine Maske. Die Fürsorge der Gemeinde ist sehr lobenswert und verdient Anerkennung. Danke!

Wir haben uns die Maske und das beiliegende Informationsblatt etwas näher angeschaut. 

Die Maske besteht aus einem elektrostatischem Vliesstoff mit vier Bändeln an der Seite, die man hinter dem Kopf zusammen binden soll. Wobei darauf zu achten ist, dass sie eng anliegt. Für einen Einzelnen ist es jedoch ziemlich schwierig, wenn nicht gar unmöglich, dies zu schaffen. Nach dem ersten Gebrauch soll die Maske vorsichtig abgenommen werden, ohne den Vliesstoff zu berühren und gewaschen werden, wobei sie natürlich ihren elektrostatischen Schutz verliert, aber noch zu gebrauchen sein soll.   

Je nach Zeitdauer der Maskenpflicht bräuchten wir also unter Umständen pro Person mehrere 100 dieser Masken um auf Dauer einen effektiven Schutz zu gewährleisten. Wer täglich mit dem ÖVPN zur Arbeit fährt, muss die Maske täglich am besten bei 90 Grad waschen und bügeln damit sie wieder keimfrei ist . Haben sie täglich soviel Wäsche, dass sich eine Waschmaschinenfüllung lohnt? Ist das die neue Freizeitbeschäftigung in Zeiten der Corona-Krise?  

Vorsicht! Beim Autofahren dürfen sie die Maske nicht aufsetzen. Hier gilt nach wie vor das Vermummungsverbot des § 23 der Straßenverkehrsordnung. Also Fahrgemeinschaften adé! Die Polizei muss sie ja schließlich auch während der Krise blitzen und danach eindeutig identifizieren können, wenn sie die Gelegenheit nutzen bei weniger Verkehr "etwas" schneller zu fahren als erlaubt, oder ihren PS-Boliden endlich einmal ausfahren wollen, was bei den sonst verstopften Autobahnen kaum möglich war.

Aber Dank Herrn Scheuer geht das ja auf unseren Autobahnen immer noch. Dabei könnte man auch hier die Rate der jährlichen Verkehrstoten deutlich reduzieren und die Betten der Intensivstationen entlasten. Irgendwie schizophren! Hier versucht man bundesweit alles zu unternehmen um Todesfälle zu vermeiden und dort darf, wieder besserer Erkenntnis, weiter gerast werden! 

Über Sinn und Unsinn der Maskenpflicht können sie hier diskutieren. Umgehen können sie sie aber nicht. Es sei den sie riskieren erhebliche Geldstrafen.  "It´s the law!", wie der Ami zu sagen pflegt, wenn er alles gesetzlich festgelegte, ohne nachzudenken einfach akzeptiert.  

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